Gilt ihr Haustier als vermisst?
Hier geben wir Ihnen Adressen um die Suche zu Unterstützen:
Facebookgruppe entlaufene/vermisste Tiere Schaumburg
APPS:
Auf den unten aufgeführten Link erhalten Sie Informatinen über die EU-Vorschriften für Reisen mit Haustieren
Wildtier gefunden. Was nun?
Nicht jedes Wildtier braucht unsere Hilfe
Ein vermeintlich hilfloses Wildtier zu finden, sorgt schnell für Unsicherheit. Soll man eingreifen? Darf das Tier vor Ort bleiben? Und wer ist überhaupt der richtige Ansprechpartner?
Gerade bei Jungvögeln, jungen Hasen oder anderen Wildtieren ist menschliche Hilfe nicht immer notwendig. Gleichzeitig gibt es Situationen, in denen schnelles und richtiges Handeln entscheidend sein kann.
Wildtier SOS hilft bei der Einschätzung
Die kostenlose Wildtier-SOS App der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover hilft dabei, die Situation einzuschätzen und die richtigen nächsten Schritte einzuleiten.
Wildtier SOS App für Android »
Anhand verständlicher Fragen und Anleitungen erhalten Sie Informationen dazu, ob und welche Hilfe ein gefundenes Wildtier benötigt. Über den Fundort können außerdem geeignete Anlaufstellen und zuständige Behörden in der Nähe gefunden werden.
So kann unnötiges Eingreifen vermieden werden und ein tatsächlich hilfsbedürftiges Tier erhält möglichst schnell die passende Unterstützung.
Auch bei uns in der Praxis finden Sie Informationsmaterial zu Wildtier SOS.
Weitere Informationen und die kostenlose App finden Sie unter: www.wildtier-sos.de oder über den die Wildtierstation in Sachsenhagen als regionaler Ansprechpartner für Schaumburg -> Wildtierstation Sachsenhagen
Was kostet eine Behandlung?
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die Kosten einer tierärztlichen Behandlung werden in Deutschland nicht frei festgelegt. Grundlage unserer Abrechnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT).
Sie gilt bundesweit für alle Tierarztpraxen und Tierkliniken.
In der GOT sind die einzelnen tierärztlichen Leistungen mit entsprechenden Gebührensätzen aufgeführt. Für die meisten Leistungen sieht sie einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz vor. Welcher Satz berechnet wird, richtet sich unter anderem nach Schwierigkeit und Zeitaufwand der Behandlung sowie den Umständen des einzelnen Falls.
Warum können die Kosten unterschiedlich ausfallen?
Auch bei ähnlichen Beschwerden kann der notwendige Aufwand sehr unterschiedlich sein. Während bei einem Patienten bereits die klinische Untersuchung zu einer klaren Einschätzung führt, können bei einem anderen beispielsweise Blutuntersuchungen, Röntgen, Ultraschall oder weitere Diagnostik notwendig werden.
Eine Rechnung setzt sich deshalb häufig aus mehreren einzelnen Leistungen sowie gegebenenfalls Medikamenten und Verbrauchsmaterialien zusammen.
Uns ist wichtig, dass Sie nachvollziehen können, welche Untersuchungen wir empfehlen und warum. Bei planbaren Eingriffen oder umfangreicheren Untersuchungen informieren wir Sie gerne vorab über die zu erwartenden Kosten.
Abrechnung im Notdienst
Für tierärztliche Leistungen im gesetzlich definierten Notdienst gelten besondere Vorgaben der GOT. In diesen Zeiten müssen die erbrachten Leistungen grundsätzlich mindestens zum zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Zusätzlich sieht die GOT eine gesetzliche Notdienstgebühr von 50 Euro vor.
Die höheren Gebühren berücksichtigen den zusätzlichen personellen und organisatorischen Aufwand, der notwendig ist, um eine tierärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten gewährleisten zu können.
Wenn Sie Fragen zu den voraussichtlichen Kosten einer Untersuchung oder Behandlung haben, sprechen Sie uns gerne an.
Weitere Informationen zur GOT finden Sie unter folgenden Links:
https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/index.php